Am 28. Oktober kann in allen Wahllokalen oder vorher per Briefwahl über die 15 Änderungen der Hessischen Verfassung abgestimmt werden. Der Stimmzettel zur Volksabstimmung wird allen Wahlberechtigten mit ihrem Wahlzettel im Wahllokal ausgehändigt.

Auf dem Stimmzettel kann über jede der 15 Änderungen einzeln abgestimmt werden. Es können aber auch alle Änderungsgesetze gleichzeitig angenommen oder abgelehnt werden. Zur Abstimmung stehen sowohl Änderungen, Ergänzungen als auch Streichungen von Verfassungsartikeln sowie die Einführung von Staatszielen in die Verfassung.

Mit den Änderungen soll die Landesverfassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte angepasst und modernisiert werden.

Eine Enquetekommission des Hessischen Landtags („Verfassungskonvent“) untersuchte über zwei Jahre hinweg alle Artikel der Hessischen Verfassung und erarbeitete insgesamt 15 Änderungsvorschläge. Die Kommission bestand aus 15 Abgeordneten des Landtags und wurde von einem Beratungsgremium begleitet, das sich aus Institutionen und Personen der Zivilgesellschaft zusammensetzte. Die hessischen Bürgerinnen und Bürger wurden in die Beratungen in unterschiedlichster Weise einbezogen, etwa durch Bürgerforen, einen Schülerwettbewerb oder eine öffentliche Anhörung über drei Tage.

Die 15 Vorschläge der Kommission wurden im Dezember 2017 als Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht und dort in drei Lesungen beraten. Im Mai 2018 nahm der Hessische Landtag die Änderungsgesetze mit breiter Mehrheit an. Damit die Änderungen der Verfassung in Kraft treten können, ist nun noch die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger Hessens erforderlich – am 28. Oktober 2018 findet zusammen mit der Landtagswahl eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderungen statt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.verfassung-hessen.de/

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