Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) regelt die Zuständigkeiten, Befugnisse und Rechte der Gemeinden und Städte, sowie die Institution, Organisation und Aufbau der gemeindlichen Gremien in Hessen.

Die Ortsbeiräte sind "Stadtteilparlamente" und haben bei der demokratischen Willensbildung in der Stadt eine wichtige Aufgabe, weil sie – als Kenner der Situation vor Ort – Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beraten.

Die Ortsbeiräte sind ein aktives Bindeglied zwischen der Bürgerschaft des Stadtteils und dem Rathaus.

Bei allen wichtigen Angelegenheiten des Stadtteils – insbesondere bei der Aufstellung des Haushaltsplanes – ist der Ortsbeirat zu hören. Er hat für Themen, die seinen Stadtteil betreffen, auch ein Vorschlagsrecht und beantwortet Fragen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung.

Die Beschlüsse des Ortsbeirates sind für Magistrat und Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich nicht bindend, eine Ausnahme besteht aber zum Beispiel bei der Benennung von Straßen. Die Ortsbeiratsbeschlüsse spielen jedoch bei den Beratungen der städtischen Gremien eine wichtige Rolle.

Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind in der Regel öffentlich. Sie werden durch die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher oder dessen Vertretung geleitet.

Der Ortsbeirat Erbenheim besteht aus 15 Mitgliedern. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl 2021 setzt sich der Ortsbeirat aus 7 Mitgliedern der SPD, 5 Mitgliedern der CDU, 2 Mitgliedern der FWG und 1 Mitglied der FDP zusammen.

Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich Tätige. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Dem Ortsbeirat werden zur Erledigung seiner Aufgaben erforderliche Mittel zur Verfügung gestellt.